Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt
In unserer Kirchengemeinde läuft seit 2023 ein Prozess der Entwicklung des Schutzkonzepts zur Prävention sexualisierter Gewalt. Unterstützt wurde die Erstellung durch die Fachstelle der Ev.-luth. Kirche in Bayern und durch die Dekanatsarbeitsgruppe Schutzkonzeptentwicklung. Rechtliche Grundlage ist das Kirchengesetz zur Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung im Hinblick auf sexualisierte Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (Präventionsgesetz – PrävG) vom 1. Dezember 2020.
Den Auftakt zur Erstellung des Schutzkonzepts machte die Dekanatssynode im November 2023 zum Thema „Prävention gegen Sexualisierte Gewalt“. Bisher sind die folgenden Arbeitsbereiche beteiligt: Kirchenvorstand, Mitarbeitende der Kinder- und Jugendarbeit, Arbeitsgruppe „Schutzkonzept“. Nach dem Durchdenken der Risiko- und Potential-Analyse sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um achtsam miteinander umzugehen, das angemessene Nähe- und Distanz Gefühl zu entwickeln und sorgsam miteinander zu leben. Ein formuliertes Leitbild soll dabei als Grundlage dienen.
Leitbild zum Umgang mit sexualisierter Gewalt
Jeder Mensch ist nach Gottes Ebenbild geschaffen. Dies verleiht uns Menschen Würde – unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder ethnischer Herkunft. In unseren Kirchengemeinden wollen wir diese Würde achten. Wir übernehmen Verantwortung für den Schutz der uns anvertrauten Personen vor grenzüberschreitendem Verhalten und Übergriffen, vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt. Gewalt hat keinen Raum in unseren Gemeinden.
Wir wollen Menschen, ganz besonders Kindern und Jugendlichen, sichere Räume bieten, in denen sie Gottes Segen erfahren können. Wir wollen einen sicheren Rahmen schaffen, in dem Nähe, Gemeinschaft und geteilter Glaube erlebt werden können.
Wir wissen dabei um die Möglichkeit, dass da, wo Menschen einander begegnen, auch das Risiko für Verletzungen und Fehler besteht. Diese werden, wenn sie geschehen, nicht verschwiegen. Wo es zu Grenzüberschreitungen oder gar Übergriffen kommt, unterstützen wir aktiv den Umgang mit Beschwerden und Fehlern. Dabei orientieren wir uns an einer Kultur der Achtsamkeit.
In unserem Verhaltenskodex, den alle hauptberuflichen, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden unterschreiben, wird deutlich, wie dieses Leitbild in unserer täglichen Arbeit konkret wird.
Wir werden in regelmäßigen Abständen in unserem Gemeindebrief und unseren Homepages über den Fortgang des Prozesses informieren. Weitere Informationen finden Sie unter: https://aktiv-gegen-missbrauch-elkb.de
Haltung
Beratungsmöglichkeiten
Beschwerdemanagement
Rückmeldungen und Beschwerden werden innerhalb unserer Kirchengemeinde ernst genommen. Sie sind eine niedrigschwellige Möglichkeit um Sicherheit mitzugestalten und Vorfälle von sexualisierter Gewalt zu melden. Kindern und Jugendlichen müssen ebenso entwicklungsangemessene Beschwerdemöglichkeiten zu Verfügung stehen wie Erwachsenen.
Um die Grundvoraussetzung für gelingende Rückmeldung zu schaffen, begegnen wir uns auf Augenhöhe und nehmen Beschwerden ernst. Wir bagatellisieren sie nicht, sondern gehen den Vorwürfen nach.
Wir pflegen in unserer Gemeinde eine konstruktive Feedbackkultur, zum Beispiel durch Feedback Runden am Ende von Veranstaltungen,
regelmäßige Sprechzeiten einer Leitungsperson im Pfarramt (Di,Mi,Fr von 9- 12 Uhr) , Mitarbeitendenvertretung für Mitarbeitende des Kindergartens und Pfarramts.
Eine Möglichkeit, eine Beschwerde zu formulieren ist die E-Mail Adresse unserer PfarrerInnen: Stefanie.Grasruck@elkb.de oder Susanne.zecherle@elkb.de oder unser Pfarramt: pfarramt-forth@elkb.de.
Insbesondere für Fälle sexualisierter Gewalt sind dies:
- Ansprechpersonen für sexualisierte Gewalt im Dekanat Erlangen:
Christiane Opitsch, Jupp Hiery und Sebastian Lange.
Sie sind unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zu erreichen:
Kontakt: Tel: 09131\ 6824489 (Anrufbeantworter und wir rufen Sie zurück)
Mail: ansprechperson.erlangen@elkb.de
- Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz:
Interne Meldestelle: Fachstelle der ELKB
E-Mail: meldestellesg@elkb.de, Telefon: (089) 5595-342
Externe Meldestelle des Bundesamtes für Justiz
Bundesamt für Justiz
Externe Meldestelle des Bundes
53094 Bonn
E-Mail: hinweisgeberstelle@bfj.bund.de, Telefon: 0228 99 410 6644
Das Beschwerdemanagement besteht aus vier Schritten:
Anregung zur Beschwerde
Alle Teilnehmenden an unseren Angeboten werden von den zuständigen Mitarbeitenden angeregt, Rückmeldungen und Beschwerden abzugeben. Das geschieht durch die unten aufgeführten Beschwerdemöglichkeiten.
Annahme von Beschwerden
Grundsätzlich sind alle verantwortlichen Personen unserer Angebote in der Kirchengemeinde für Rückmeldungen ansprechbar.
Bearbeitung der Beschwerde
Rückmeldungen innerhalb von Veranstaltungen, wie Feedbackbögen, werden von den Durchführenden entgegengenommen, bearbeitet oder gegebenenfalls mit dem Team oder einer Leitungsperson besprochen.
Beschwerden, die anonym eingehen, werden von einer leitenden Person entgegengenommen. Die Entscheidung, in welchem Umfang die Beschwerde weiterverfolgt wird, geschieht im 4-Augen-Prinzip.
Die Person, die eine Beschwerde abgegeben hat, erhält zeitnah, spätestens nach 4 Wochen, eine Rückmeldung über den Eingang der Beschwerde und über das geplante weitere Verfahren. Auch wenn keine Maßnahmen folgen, erhält die beschwerdeführende Person (sofern bekannt) eine Rückmeldung mit Begründung.
Reaktion/Rückmeldung
Zuletzt erhält die Person, die eine Beschwerde eingereicht hat, Rückmeldung zu welchem Ergebnis die Bearbeitung geführt hat. Über Verbesserungen, die als Folge von Beschwerden umgesetzt wurden, wird im Kirchenvorstand berichtet. Wenn möglich werden diese auch öffentlich kommuniziert.
Sind Beschwerden über Personen eingegangen, erfolgt am Ende eines Beschwerdeverfahrens eine abschließende Rückmeldung sowohl an die beschwerdeführende Person als auch an die beschuldigte Person. Alle Personen, die über die Beschwerde oder einen Verdacht informiert waren, werden über das Ergebnis der Klärung in Kenntnis gesetzt.
Sollte sich eine Beschwerde gegenüber einer Person als unbegründet herausstellen, kann es notwendig sein, eine angemessene Rehabilitation sicherzustellen.


