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Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt

In unserer Kirchengemeinde läuft seit 2023 ein Prozess der Entwicklung des Schutzkonzepts zur Prävention sexualisierter Gewalt. Unterstützt wurde die Erstellung durch die Fachstelle der Ev.-luth. Kirche in Bayern und durch die Dekanatsarbeitsgruppe Schutzkonzeptentwicklung. Rechtliche Grundlage ist das Kirchengesetz zur Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung im Hinblick auf sexualisierte Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (Präventionsgesetz – PrävG) vom 1. Dezember 2020.

Den Auftakt zur Erstellung des Schutzkonzepts machte die Dekanatssynode im November 2023 zum Thema „Prävention gegen Sexualisierte Gewalt“. Bisher sind die folgenden Arbeitsbereiche beteiligt: Kirchenvorstand, Mitarbeitende der Kinder- und Jugendarbeit, Arbeitsgruppe „Schutzkonzept“. Nach dem Durchdenken der Risiko- und Potential-Analyse sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um achtsam miteinander umzugehen, das angemessene Nähe- und Distanz Gefühl zu entwickeln und sorgsam miteinander zu leben. Ein formuliertes Leitbild soll dabei als Grundlage dienen.

Leitbild zum Umgang mit sexualisierter Gewalt

Jeder Mensch ist nach Gottes Ebenbild geschaffen. Dies verleiht uns Menschen Würde – unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder ethnischer Herkunft. In unseren Kirchengemeinden wollen wir diese Würde achten. Wir übernehmen Verantwortung für den Schutz der uns anvertrauten Personen vor grenzüberschreitendem Verhalten und Übergriffen, vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt. Gewalt hat keinen Raum in unseren Gemeinden.

Wir wollen Menschen, ganz besonders Kindern und Jugendlichen, sichere Räume bieten, in denen sie Gottes Segen erfahren können. Wir wollen einen sicheren Rahmen schaffen, in dem Nähe, Gemeinschaft und geteilter Glaube erlebt werden können.

Wir wissen dabei um die Möglichkeit, dass da, wo Menschen einander begegnen, auch das Risiko für Verletzungen und Fehler besteht. Diese werden, wenn sie geschehen, nicht verschwiegen. Wo es zu Grenzüberschreitungen oder gar Übergriffen kommt, unterstützen wir aktiv den Umgang mit Beschwerden und Fehlern. Dabei orientieren wir uns an einer Kultur der Achtsamkeit.

 

In unserem Verhaltenskodex, den alle hauptberuflichen, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden unterschreiben, wird deutlich, wie dieses Leitbild in unserer täglichen Arbeit konkret wird.

Wir werden in regelmäßigen Abständen in unserem Gemeindebrief und unseren Homepages über den Fortgang des Prozesses informieren. Weitere Informationen finden Sie unter:  https://aktiv-gegen-missbrauch-elkb.de

Haltung

Christlicher Glaube und sexualisierte Gewalt sind unvereinbar

Sexualisierte Gewalt – sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, sexuelle Belästigung und Grenzüberschreitungen kommen vor – leider auch in der Kirche. Mit dem christlichen Glauben ist das unvereinbar. Es widerspricht all dem, wofür wir als Kirche stehen. Nach christlichem Verständnis besitzt jeder Mensch die gleiche Würde, egal welches Geschlecht, welches Alter, welche Hautfarbe oder welch körperliche oder psychische Verfassung er hat. Menschen im Glauben und Leben zu stärken, Gemeinschaft und Vertrauen zu ermöglichen, das ist unser Ziel. Sexuelle Belästigung, Grenzverletzungen oder sexualisierte Gewalt sind dagegen entwürdigend. Sie sind Ausdruck von Selbstüberhöhung und Machtmissbrauch – sie verursachen Angst, Leid und Zerstörung.

Wir verurteilen sexualisierte Gewalt aufs Schärfste

Es beschämt uns, dass Menschen, die Gemeinschaft, Trost oder Orientierung bei uns gesucht haben, stattdessen ausgenutzt und erniedrigt wurden und sexualisierte Gewalt erfahren haben. Betroffene kämpfen mit den Folgen häufig ein Leben lang. Betroffene im kirchlichen Kontext haben durch ihre Erfahrung oft auch den Zugang zum Glauben als Kraftquelle verloren. Deshalb verurteilen wir sexualisierte Gewalt aufs Schärfste.

Kirche und Diakonie sollen sichere Orte sein

Wir können Vergangenes nicht ungeschehen oder einfach wiedergutmachen. Aber wir können und wollen aktiv Vergangenes aufarbeiten, Betroffene unterstützen und mit ihnen nach neuen gemeinsamen Wegen suchen. Kirche und Diakonie sollen sichere Orte sein. Schutz vor sexualisierter Gewalt geht uns alle an. Denn jeder Mensch hat ein Recht auf ein Leben in Würde und Achtung der körperlichen und geistlichen Selbstbestimmung. Dafür stehen wir als Kirche und dafür setzen wir uns aktiv ein.

Prävention und Schutzkonzept

Für uns ist es sehr wichtig, dass diese Haltung in unserem täglichen Handeln deutlich zum Ausdruck kommt. Aus diesem Grund arbeiten wir an einem Schutzkonzept in dem klare Leitlinien und präventive Maßnahmen beschrieben sind. So gehört es für uns dazu, dass sich alle unsere Mitarbeitenden an einen Verhaltenskodex halten, sich zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt schulen und wissen, wie sie bei einem Verdacht von sexualisierter Gewalt handeln sollen.

Beratungsmöglichkeiten

Logo der Ansprechstelle

Ansprechstelle für Betroffene

Wem durch einen kirchlichen Mitarbeitenden sexualisierte Gewalt zugefügt wurde, kann sich an die „Ansprechstelle für Betroffene“ wenden. Die Beraterinnen begleiten in einem absolut vertraulichen Rahmen. Sie überlegen gemeinsam mit den Betroffenen, welche Hilfe und Unterstützung diese brauchen, und welche Schritte sie als nächstes gehen möchten. Ohne Einwilligung der Betroffenen werden keine Informationen an Dritte weitergegeben. Wir haben zwei Telefonsprechstunden in der Woche für Sie eingerichtet, an denen wir persönlich für Sie da sind: Montag, 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr und Dienstag von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr: Tel.: 089 / 5595 – 335

Darüber hinaus sind wir über unsere E-Mailadresse ansprechstellesg@elkb.de jederzeit für Sie erreichbar. Wir antworten wochentags in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Logo der Meldestelle

Meldestelle

Die Meldestelle für sexualisierte Gewalt in der Evang.-Luth. Kirche Bayern ist die Anlaufstelle für alle Verdachtsfälle und Meldungen im Zusammenhang mit sexuellen Übergriffen. Die Mitarbeiterinnen stehen den betroffenen und meldenden Personen zur Seite, beraten und unterstützen bei der Klärung und begleiten die Maßnahmen im Umgang mit Grenzverletzungen und Übergriffen.

Für Beratung bei der Einschätzung von Verdachtsmomenten sowie Hilfe und Unterstützung bei den notwendigen Maßnahmen können Sie die Meldestelle unter folgenden Kontaktdaten erreichen: Tel.: 089 / 5595 – 342; Mail: meldestelleSG@elkb.de

Logo der zentralen Anlaufstelle.help

Anlaufstelle.help

Die zentrale Anlaufstelle.help ist eine unabhängige und kostenlose Beratungsstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie. Sie bietet eine anonyme Erstberatung, professionelle Hilfe, unabhängige Unterstützung und Strukturkenntnis in evangelischer Kirche und Diakonie. Die Anlaufstelle vermittelt auf Wunsch an kirchliche und diakonische Ansprechstellen weiter und informiert auch über alternative und unabhängige Beratungsangebote. Die Zentrale Anlaufstelle.help ist montags bis donnerstags von 10:00 bis 12:00 Uhr erreichbar unter: 0800 5040112.

Beschwerdemanagement

Rückmeldungen und Beschwerden werden innerhalb unserer Kirchengemeinde ernst genommen. Sie sind eine niedrigschwellige Möglichkeit um Sicherheit mitzugestalten und Vorfälle von sexualisierter Gewalt zu melden. Kindern und Jugendlichen müssen ebenso entwicklungsangemessene Beschwerdemöglichkeiten zu Verfügung stehen wie Erwachsenen.

Um die Grundvoraussetzung für gelingende Rückmeldung zu schaffen, begegnen wir uns auf Augenhöhe und nehmen Beschwerden ernst. Wir bagatellisieren sie nicht, sondern gehen den Vorwürfen nach.

Wir pflegen in unserer Gemeinde eine konstruktive Feedbackkultur, zum Beispiel durch Feedback Runden am Ende von Veranstaltungen,

regelmäßige Sprechzeiten einer Leitungsperson im Pfarramt (Di,Mi,Fr von 9- 12 Uhr) , Mitarbeitendenvertretung für Mitarbeitende des Kindergartens und Pfarramts.

Eine Möglichkeit, eine Beschwerde zu formulieren ist die E-Mail Adresse unserer PfarrerInnen: Stefanie.Grasruck@elkb.de oder Susanne.zecherle@elkb.de oder unser Pfarramt: pfarramt-forth@elkb.de.

 

Insbesondere für Fälle sexualisierter Gewalt sind dies:

-             Ansprechpersonen für sexualisierte Gewalt im Dekanat Erlangen:

               Christiane Opitsch, Jupp Hiery und Sebastian Lange.

               Sie sind unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zu erreichen:

               Kontakt: Tel: 09131\ 6824489 (Anrufbeantworter und wir rufen Sie zurück)

               Mail: ansprechperson.erlangen@elkb.de

 

-             Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz:

                Interne Meldestelle: Fachstelle der ELKB

                E-Mail: meldestellesg@elkb.de, Telefon: (089) 5595-342

                Externe Meldestelle des Bundesamtes für Justiz

                Bundesamt für Justiz

                Externe Meldestelle des Bundes

                53094 Bonn

                E-Mail: hinweisgeberstelle@bfj.bund.de, Telefon: 0228 99 410 6644

 

Das Beschwerdemanagement besteht aus vier Schritten:

 

Anregung zur Beschwerde

Alle Teilnehmenden an unseren Angeboten werden von den zuständigen Mitarbeitenden angeregt, Rückmeldungen und Beschwerden abzugeben. Das geschieht durch die unten aufgeführten Beschwerdemöglichkeiten.

 

Annahme von Beschwerden

Grundsätzlich sind alle verantwortlichen Personen unserer Angebote in der Kirchengemeinde für Rückmeldungen ansprechbar.

 

Bearbeitung der Beschwerde

Rückmeldungen innerhalb von Veranstaltungen, wie Feedbackbögen, werden von den Durchführenden entgegengenommen, bearbeitet oder gegebenenfalls mit dem Team oder einer Leitungsperson besprochen.

Beschwerden, die anonym eingehen, werden von einer leitenden Person entgegengenommen. Die Entscheidung, in welchem Umfang die Beschwerde weiterverfolgt wird, geschieht im 4-Augen-Prinzip.

Die Person, die eine Beschwerde abgegeben hat, erhält zeitnah, spätestens nach 4 Wochen, eine Rückmeldung über den Eingang der Beschwerde und über das geplante weitere Verfahren. Auch wenn keine Maßnahmen folgen, erhält die beschwerdeführende Person (sofern bekannt) eine Rückmeldung mit Begründung.

 

Reaktion/Rückmeldung

Zuletzt erhält die Person, die eine Beschwerde eingereicht hat, Rückmeldung zu welchem Ergebnis die Bearbeitung geführt hat. Über Verbesserungen, die als Folge von Beschwerden umgesetzt wurden, wird im Kirchenvorstand berichtet. Wenn möglich werden diese auch öffentlich kommuniziert.

Sind Beschwerden über Personen eingegangen, erfolgt am Ende eines Beschwerdeverfahrens eine abschließende Rückmeldung sowohl an die beschwerdeführende Person als auch an die beschuldigte Person. Alle Personen, die über die Beschwerde oder einen Verdacht informiert waren, werden über das Ergebnis der Klärung in Kenntnis gesetzt.

Sollte sich eine Beschwerde gegenüber einer Person als unbegründet herausstellen, kann es notwendig sein, eine angemessene Rehabilitation sicherzustellen.